[ Auszug: (1) Die begonnene Gefahr läuft für den Versicherer während der bedungenen
Zeit oder der versicherten Reise ununterbrochen fort. Der Versicherer
trägt insbeson ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]